vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Hinweise zu § 109a (8. Lieferung, Stand 1. 1. 2004)

8. LfgJänner 2004

Anpassung durch das Abgabenänderungsgesetz 2003 (AbgÄG 2003; BGBl I 2003/124)

In § 109a lautet die Z 1:

Name (Firma), Wohnanschrift bzw. Sitz der Geschäftsleitung, bei natürlichen Personen weiters die Versicherungsnummer nach § 31 ASVG (bei Nichtvorhandensein jedenfalls das Geburtsdatum), bei Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit die Finanzamts- und Steuernummer.“

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!