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Aktuelle Hinweise zu § 109a (9. Lieferung, Stand 1. 3. 2005)

9. LfgMärz 2005

Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel gemäß § 84 Abs. 1 EStG 1988 sowie der Meldungen gemäß §§ 3 Abs. 2 und 109a EStG 1988 (BGBl II 2004/345)

Zu §§ 3 Abs. 2, 84 Abs. 1 und 109a EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, wird verordnet:

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