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Aktuelle Hinweise zu § 108h (12. Lieferung, Stand 1. 11. 2008)

12. LfgNovember 2008

Änderung durch BGBl I 2007/102

In § 108h Abs 1 Z 1 lit b und 108h Abs 2 wird die Abkürzung „BMVG“ durch die Abkürzung „BMSVG“ ersetzt.

Die Neuregelung tritt am 29. Dezember 2007 (Tag nach Verlautbarung im BGBl) in Kraft.

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