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Aktuelle Hinweise zu § 108h (14. Lieferung, Stand 1. 7. 2010)

14. LfgJuli 2010

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009; BGBl I 2009/151)

§ 108h Abs 1 wird wie folgt geändert:

a) Z 2 wird zu Z 4.

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