vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Hinweise zu § 108h (18. Lieferung, Stand 1. 4. 2016)

18. LfgApril 2016

Änderung durch das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016; BGBl I 2015/34)

In § 108h Abs 3 wird der Verweis auf „ § 18b des Versicherungsaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 569/1978, in der jeweils geltenden Fassung.“ durch den Verweis auf „ § 253 des VAG 2016, in der jeweils geltenden Fassung.“ ersetzt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!