vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Hinweise zu § 108 (17. Lieferung, Stand 1. 7. 2014)

17. LfgJuli 2014

1. Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2014 (BudBG 2014; BGBl I 2014/40)

In § 108 wird dem Abs 7 folgende Z 3 angefügt:

„3. Beiträge gemäß § 93 Abs. 3 BWG zurückgezahlt werden.“

In-Kraft-Treten:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!