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Aktuelle Hinweise zu § 106a (14. Lieferung, Stand 1. 7. 2010)

14. LfgJuli 2010

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009; BGBl I 2009/151)

§ 106a wird wie folgt geändert:

a) Abs 1 lautet:

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