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Aktuelle Hinweise zu § 106a (18. Lieferung, Stand 1. 4. 2016)

18. LfgApril 2016

Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)

§ 106a wird wie folgt geändert:

a) Abs 1 und 2 lauten:

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