Landarbeiterfreibetrag
Der Landarbeiterfreibetrag steht auch zu,wenn der Arbeitnehmer nur vorübergehend beschäftigt wird (§ 69 Abs 1) oderLandarbeiterfreibetrag
Der Landarbeiterfreibetrag steht auch zu,wenn der Arbeitnehmer nur vorübergehend beschäftigt wird (§ 69 Abs 1) oder