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5. Formelle Prüfung (Aumayr/Kirchmayr)

Aumayr/Kirchmayr20. LfgMai 2018

Zuzugsbegünstigung

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Die formellen Kriterien in § 2 Abs 2 und § 3 Abs 2 ZBV 2016 dienen einem ökonomischen Vollzug (EB zu § 2 ZBV; EStR 2000 Rz 8202f). Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen liegt der Zuzug jedenfalls im öffentlichen Interesse.

Sollten die Voraussetzungen für eine formelle Prüfung nicht vorliegen, ist die Zuerkennung der Begünstigung nicht ausgeschlossen, sondern es bedarf in diesem Fall einer Einzelfallbeurteilung (materielle Prüfung), wobei im Ergebnis kein strengerer Maßstab als bei der formellen Prüfung zur Anwendung kommen soll (EB zu § 2 ZBV). Wesentlich sind dabei die Tätigkeit und die Qualifikation des Antragstellers.

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