Herstellung
Werkvertrag
Mit dem StRefG 2000 wurde eine Verordnungsermächtigung eingeführt, bei beschränkt Steuerpflichtigen, die Einnahmen aus der Herstellung eines Werkes erzielen, die ESt durch Steuerabzug einzuheben, wenn dies zur Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung erforderlich ist (aufgrund unzureichender Bestimmtheit verfassungsrechtlich bedenklich; vgl Zehetner in Gassner/Lang/Lechner/Schuch/Staringer, Die beschränkte Steuerpflicht im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht, 265). Höhe und Einbehalt der Steuer richten sich nach § 100. Bislang wurde von der Verordnungsermächtigung kein Gebrauch gemacht.