mehrstöckige Personengesellschaft, Abzugsteuer
Personengesellschaften
Eine Abzugsteuer wird auch erhoben bei „Gewinnanteilen von Gesellschaftern (Mitunternehmern) einer ausländischen Gesellschaft, die an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt ist“ (§ 99 Abs 1 Z 2).