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3. Mehrstöckige Personengesellschaften (Ludwig)

Ludwig15. LfgJänner 2011

mehrstöckige Personengesellschaft, Abzugsteuer

Personengesellschaften

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Eine Abzugsteuer wird auch erhoben bei „Gewinnanteilen von Gesellschaftern (Mitunternehmern) einer ausländischen Gesellschaft, die an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt ist“ (§ 99 Abs 1 Z 2).

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