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2. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Ludwig)

Ludwig15. LfgJänner 2011

Einkünfte aus selbständiger Arbeit

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Eine Abzugsteuer wird erhoben bei „Einkünften aus im Inland ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vor

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tragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden“
(§ 99 Abs 1 Z 1).

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