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4. Optionale Endbesteuerung (Kirchmayr/Franke)

Kirchmayr23. LfgNovember 2022

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Die Bestimmungen zur optionalen Endbesteuerung wurden mit dem BudBG 2011 in die Inkrafttretens- bzw Übergangsbestimmungen übernommen, weil ihre Bedeutung nur noch in sehr alten Fällen gegeben ist (EB 981 BlgNR 24. GP 130 zum BudBG 2011).

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