vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Hinweise zu § 96 (18. Lieferung, Stand 1. 4. 2016)

18. LfgApril 2016

Inhaltsübersicht

1. Änderung durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 (2. AbgÄG 2014; BGBl I 2014/105)

§ 96 wird wie folgt geändert:

In Abs 1 Z 1 erhält die bisherige lit c die Bezeichnung „d)“ und es wird nach lit b folgende lit c eingefügt: Bei Zinsen, die der beschränkten Einkommensteuerpflicht gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b unterliegen, hat der Abzugsverpflichtete die in einem Kalenderjahr einbehaltenen Steuerbeträge spätestens am 15. Februar des Folgejahres zu entrichten.“

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!