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Aktuelle Hinweise zu § 96 (20. Lieferung, Stand 1. 5. 2018)

20. LfgMai 2018

Neunte Änderung der FinanzOnline-Erklärungsverordnung (BGBl II 2018/83)

Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur neunten Änderung der FinanzOnline-Erklärungsverordnung

Auf Grund des § 96 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 4/2018, und des Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 77/2016, geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 117/2016, wird verordnet:

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