vorheriges Dokument
nächstes Dokument

6. Nachträgliche Kürzung von gutgeschriebenen Kapitalerträgen (§ 95 Abs 5) (Kirchmayr/Franke)

Kirchmayr/Franke23. LfgNovember 2022

73

Werden gutgeschriebene Kapitalerträge aus der Überlassung von Kapital nachträglich gekürzt, ist vom Abzugsverpflichteten die auf die nachträglich gekürzten Kapitalerträge entfallende Kapitalertragsteuer gutzuschreiben. Verluste aus der Einlösung von Wirtschaftsgütern im Sinne des § 27 Abs. 3 stellen keine nachträgliche Kürzung dar“ (§ 95 Abs 5).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!