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5. Inanspruchnahme des Empfängers (§ 95 Abs 4) (Kirchmayr/Franke)

Kirchmayr/Franke23. LfgNovember 2022

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Gem § 95 Abs 4 ist „dem Empfänger der Kapitalerträge […] die Kapitalertragsteuer ausnahmsweise vorzuschreiben, wenn

der Abzugsverpflichtete die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat und die Haftung nach Abs. 1 nicht oder nur erschwert durchsetzbar wäre oder

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