Mutter-/Tochter-Richtlinie
Rückerstattungsverfahren
Anstelle einer Sofortentlastung an der Quelle ist in folgenden vier Fällen die Durchführung eines Rückerstattungsverfahrens vorgesehen (§ 94a Abs 2 iVm der VO BGBl 1995/56):Mutter-/Tochter-Richtlinie
Rückerstattungsverfahren
Anstelle einer Sofortentlastung an der Quelle ist in folgenden vier Fällen die Durchführung eines Rückerstattungsverfahrens vorgesehen (§ 94a Abs 2 iVm der VO BGBl 1995/56):