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4. Kapitalerträge (Kirchmayr)

Kirchmayr8. LfgJänner 2004

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„Der zum Abzug Verpflichtete (§ 95 Abs. 3) hat insoweit keine Kapitalertragsteuer abzuziehen, als folgende Voraussetzungen vorliegen: …

Bei den Kapitalerträgen handelt es sich um Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ (§ 94a Abs 1 Z 2).

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