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3. Beteiligung der ausländischen Muttergesellschaft an der österreichischen Tochtergesellschaft (Kirchmayr)

Kirchmayr8. LfgJänner 2004

Genussrechte

Mutter-/Tochter-Richtlinie

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Die ausländische Muttergesellschaft muss in Form von Gesellschaftsanteilen an der österreichischen Tochtergesellschaft beteiligt sein. Dabei ist nur auf die Beteiligung am Grund- oder Stammkapital Bedacht zu nehmen. Es ist auf die Quote abzustellen, nicht auf die Höhe der tatsächlich geleisteten Einlage (entspricht Art 3 Abs 1 Mutter-/Tochter-Richtlinie; vgl dazu Tumpel, Harmonisierung, 261). Gewinne aus Beteiligungen, die nicht als Kapitalbeteiligungen ausgestaltet sind (zB sozietäre Genussrechte), fallen nicht in den Anwendungsbereich von § 94a (vgl Tumpel, Harmonisierung, 267).

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