vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Hinweise zu § 94a (13. Lieferung, Stand 1. 9. 2009)

13. LfgSeptember 2009

Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2009 (BudBG 2009; BGBl I 2009/52)

In § 94a Abs 1 lauten die Z 1 und 2:

Der zum Abzug Verpflichtete ist eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft oder eine Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (Tochtergesellschaft), an deren Grund-, Stamm- oder Genossenschaftskapital eine unter die Z 3 fallende Muttergesellschaft nachweislich in Form von Gesellschaftsanteilen unmittelbar zu mindestens einem Zehntel beteiligt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!