§ 76 Abs 1: Bei den in § 76 Abs 1 genannten Daten handelt es sich im Wesentlichen um solche, die üblicherweise über einen längeren Zeitraum gleich bleiben (Knechtl in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, § 76 Anm 4). Das Lohnkonto hat folgende Angaben zu enthalten (zu den ebenfalls aufzunehmenden Bezügen siehe Tz 7):Name;