Änderung durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG; BGBl I 2019/104)
In § 69 wird jeweils die Wortfolge „das Finanzamt der Betriebsstätte“ durch die Wortfolge „ihr Finanzamt“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
Änderung durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG; BGBl I 2019/104)
In § 69 wird jeweils die Wortfolge „das Finanzamt der Betriebsstätte“ durch die Wortfolge „ihr Finanzamt“ ersetzt.
In-Kraft-Treten: