Änderung durch das COVID 19-Steuermaßnahmengesetz (COVID 19 StMG; BGBl I 2021/3)
§ 69 wird wie folgt geändert:
In Abs 2 wird im ersten Satz der Prozentsatz „25%“ durch „20%“ ersetzt.In Abs 3 und in Abs 4 Z 1 wird der jeweils der Prozentsatz „22%“ durch „20%“ ersetzt.