vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3. Nichterlassen eines Freibetragsbescheids und Ansetzen niedrigerer Beträge (Abs 1 und 2) (Kirchmayr/Schaunig)

Kirchmayr/Schaunig22. LfgOktober 2021

20
Allgemeines: Ein Freibetragsbescheid ist gemäß § 63 Abs 1 nicht zu erlassen

nach dem 30. November eines Kalenderjahrs, für das der Freibetragsbescheid zu ergehen hätte, weil er in diesem Fall bei einer laufenden Lohnsteuerberechnung nicht mehr berücksichtigt werden kann (vgl UFS 15.5.2009, RV/0043-F/06; UFS 31.5.2010, RV/1345-W/08);

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!