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4. Unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers gemäß § 83 Abs 3 (Abs 1 Z 3) (Kirchmayr/Schaunig)

Kirchmayr/Schaunig22. LfgOktober 2021

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Historische Genese: Der Tatbestand knüpft an § 83 Abs 3 an, der – gleichzeitig mit der ursprünglichen Fassung des § 62a – mit dem BBKG 2010 eingeführt wurde. § 62a enthielt in der Ursprungsfassung allerdings nur den Tatbestand des aktuellen Abs 1 Z 1. Die mit § 83 Abs 3 in Zusammenhang stehende Z 3 von § 62a Abs 1 wurde erst mit dem 2. AbgÄG 2014 aufgenommen (vgl ErläutRV 360 BlgNR 25. GP 10 f).

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