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6. Pendlerpauschale, Kostenersätze für den Werkverkehr (§ 62 Z 6) (Kirchmayr/Schaunig)

Kirchmayr/Schaunig22. LfgOktober 2021

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Allgemeines: Pauschbeträge für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 16 Abs 1 Z 6) und Werbungskosten für die Beförderung im Werkverkehr (§ 16 Abs 1 Z 6 lit i letzter Satz) berücksichtigt der Arbeitgeber vor Anwendung des Lohnsteuertarifs (vgl auch BFG 27.11.2019, RV/5101276/2019).

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