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5. Wohnbauförderungsbeitrag (§ 62 Z 5) (Kirchmayr/Schaunig)

Kirchmayr/Schaunig22. LfgOktober 2021

Lohnsteuerbemessungsgrundlage

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Allgemeines: Der entrichtete Wohnbauförderungsbeitrag ist vom Arbeitgeber vor Anwendung des Lohnsteuertarifs zu berücksichtigen. Die Wohnbauförderungsbeiträge sind auf das Werbungskostenpauschale nicht anzurechnen (§ 16 Abs 1 Z 5 iVm Abs 3).

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