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1. Pauschbetrag für Werbungskosten (§ 62 Z 1) (Kirchmayr/Schaunig)

Kirchmayr/Schaunig22. LfgOktober 2021

Lohnsteuerbemessungsgrundlage

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Höhe: Der Pauschbetrag für Werbungskosten nach § 16 Abs 3 beträgt 132 Euro jährlich.

Lohnsteuerbemessungsgrundlage

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