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Aktuelle Hinweise zu § 47 (Covid-Bestimmungen, Stand 1. 2. 2021)

/21. LfgFebruar 2021

Änderung durch das COVID 19-Steuermaßnahmengesetz (COVID 19 StMG; BGBl I 2021/3)

§ 47 Abs 1 wird wie folgt geändert:

lit a entfällt und die bisherige lit c wird zu lit a.lit b und c lauten:

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