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4. Erklärungspflicht beschränkt Steuerpflichtiger (Kirchmayr/Sturma)

Kirchmayr/Sturma21. LfgJänner 2020

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Der beschränkt Steuerpflichtige hat eine Steuererklärung über die inländischen Einkünfte für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) abzugeben

auf Aufforderung des FA oder bei inländischen Einkünften von mehr als 2.000 €, die gemäß § 102 zur ESt zu veranlagen sind.

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