vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3. Übermittlung der Steuererklärung (Kirchmayr/Sturma)

Kirchmayr/Sturma21. LfgJänner 2020

Steuererklärung

6/1
Die Übermittlung der Steuererklärung unbeschränkt Steuerpflichtiger hat elektronisch zu erfolgen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, hat sie unter Verwendung des amtlichen Vordrucks zu erfolgen (§ 42 Abs 1).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte