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Aktuelle Hinweise zu § 35 (21. Lieferung, Stand 1. 1. 2020)

21. LfgJänner 2020

Inhaltsübersicht

1. Änderung durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018; BGBl I 2018/62)

§ 35 Abs 8 wird wie folgt geändert:

In den Sätzen 1, 2 und 4 wird das Wort „Daten“ jeweils durch die Worte „personenbezogenen Daten“ ersetzt.Im letzten Satz wird das Wort „Daten“ durch die Worte „Personenbezogene Daten“ ersetzt.

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