vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Hinweise zu § 35 (24. Lieferung, Stand 1. 1. 2024)

24. LfgJänner 2024

Inhaltsübersicht

1. Änderung durch das Teuerungs-Entlastungspaket Teil II (BGBl I 2022/163)

In § 35 Abs 1 dritter Teilstrich wird der Betrag „6 000“ durch den Betrag „6 312“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 35 Abs 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2022/163 ist erstmalig anzuwenden, wenn

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!