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Aktuelle Hinweise zu § 33 (Covid-Bestimmungen, Stand 1. 2. 2021)

/21. LfgFebruar 2021

Inhaltsübersicht

1. Änderung durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020; BGBl I 2020/96)

§ 33 Abs 1 wird wie folgt geändert:Der Prozentsatz von „25%“ wird durch „20%“ ersetzt.Im letzten Satz wird das Kalenderjahr „2020“ durch „2025“ ersetzt.

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