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Aktuelle Hinweise zu § 33 (21. Lieferung, Stand 1. 1. 2020)

21. LfgJänner 2020

Inhaltsübersicht

1. Änderung durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018; BGBl I 2018/62)

§ 33 wird wie folgt geändert:

a) Abs 2 lautet:

„(2) Von dem sich nach Abs. 1 ergebenden Betrag sind Absetzbeträge in folgender Reihenfolge abzuziehen:

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