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12. Zuwendungen von Privatstiftungen (§ 27 Abs 5 Z 7) (Kirchmayr)

Kirchmayr16. LfgJänner 2013

a) Zuwendungen – allgemein

268
Als Einkünfte aus der Überlassung von Kapital im Sinne von Abs 2 gelten auch: „Zuwendungen jeder Art einer nicht unter § 5 Z 6 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 fallenden Privatstiftung …“.

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