1. Gewinnanteile (Dividenden; § 27 Abs 2 Z 1 lit a)
Zu den Einkünften aus der Überlassung von Kapital gehören:
Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Flexiblen Kapitalgesellschaften;