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11. Auflösung von Rücklagen und Investitionsbegünstigungen (Fraberger/Papst)

Fraberger/Papst18. LfgApril 2016

Investitionsfreibetrag

Veräußerungsgewinn

242
Wurde für ein Wirtschaftsgut der Investitionsfreibetrag (§ 10 idF BGBl I 201/1996 bis Veranlagung 2006) geltend gemacht und wird der Betrieb innerhalb der Behaltefrist veräußert oder aufgegeben, ist der volle Investitionsfreibetrag zugunsten des Veräußerungsgewinnes aufzulösen (EStR 2000 Rz 5687). Wird ein Mitunternehmeranteil veräußert, ist der Investitionsfreibetrag aliquot aufzulösen; das gleiche gilt, wenn nur ein Teil eines Mitunternehmeranteiles veräußert wird (E 8.3.1994, 91/14/0173, 1994, 737). Wird der Betrieb mit Ende der Behaltefrist veräußert, erfolgt keine Nachversteuerung, weil die Behaltefrist nicht vor der Veräußerung oder Aufgabe abgelaufen ist.

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