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10. Anwendung des Umgründungssteuergesetzes (Fraberger/Papst)

Fraberger/Papst18. LfgApril 2016

„Ein Veräußerungsgewinn ist nicht zu ermitteln, soweit das Umgründungssteuergesetz eine Buchwertfortführung vorsieht. Fällt die gesellschaftsvertragliche Übertragung von (Teil)Betrieben oder Mitunternehmeranteilen nicht unter Art. IV oder Art. V des Umgründungssteuergesetzes, ist der Veräußerungsgewinn auf den nach dem Umgründungssteuergesetz maßgeblichen Stichtag zu beziehen.“ (§ 24 Abs 7).

Buchwertfortführung

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