Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)
§ 24 wird wie folgt geändert:
In Abs 3 wird die Wortfolge „Grund und Boden“ durch die Wortfolge „Grundstücke im Sinne des § 30 Abs. 1“ ersetzt.Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)
§ 24 wird wie folgt geändert:
In Abs 3 wird die Wortfolge „Grund und Boden“ durch die Wortfolge „Grundstücke im Sinne des § 30 Abs. 1“ ersetzt.