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Aktuelle Hinweise zu § 24 (24. Lieferung, Stand 1. 1. 2024)

24. LfgJänner 2024

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)

§ 24 wird wie folgt geändert:

In Abs 3 wird die Wortfolge „Grund und Boden“ durch die Wortfolge „Grundstücke im Sinne des § 30 Abs. 1“ ersetzt.

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