Inhaltsübersicht
1. Änderung durch das Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 (MitarbeiterBetStG 2017; BGBl I 2017/105)
In § 22 Z 2 zweiter Teilstrich wird die Wortfolge „Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11“ durch die Wortfolge „betriebliche Privatstiftungen im Sinne des § 4d“ ersetzt.
In-Kraft-Treten: