Änderung durch das Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020; BGBl I 2019/103)
§ 22 Z 1 lit b wird wie folgt geändert:
Im dritten Teilstrich wird die Wortfolge „und Wirtschaftstreuhänder“ durch die Wortfolge samt Satzzeichen „ ‚ Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“ ersetzt.