Inhaltsübersicht
1. Änderung durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020; BGBl I 2020/96)
§ 17 Abs 5a wird wie folgt geändert:
In Z 1 wird die Wortfolge „§ 125 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung“ durch die Wortfolge „§ 125 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung in der Fassung vor BGBl. I Nr. 96/2020“ ersetzt.