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6. Mehrteilige Wirtschaftsgüter (Kirchmayr/G. Brameshuber) (Brameshuber/Kirchmayr)

Brameshuber/Kirchmayr20. LfgMai 2018

geringwertige Wirtschaftsgüter

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Wirtschaftsgüter, die aus Teilen bestehen, sind als Einheit aufzufassen, wenn sie nach ihrem wirtschaftlichen Zweck oder nach der Verkehrsauffassung eine Einheit bilden“ (§ 13 vorletzter Satz).

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