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Gliederung zu § 11 EStG (Zorn)

Zorn24. LfgJänner 2024

    

Tz

1.

Allgemein

1–8/1

 

Verluste aus dem IFB

8/1

2.

Rechtsentwicklung

9–16/2

 

2.1.

Bis zum ÖkoStRefG 2022

9–16

 

2.2.

Nach dem ÖkostReG

16/1–16/2

3.

Persönliche Voraussetzungen für den IFB

17–20

 

Natürliche Personen

17

 

Personengesellschaften 18 Körperschaften

19

 

Gewinnermittlungsarten

20

4.

Wirtschaftsbezogene Voraussetzungen

 
 

4.1.

Abnutzbares Anlagevermögen

21–23

  

Anlagevermögen

21–21/2

  

Betriebsvermögen

22

  

Gemischt genutzte Gebäude

22/1-22/3

  

Abnutzbarkeit

23

 

4.2.

Nutzungsdauer vier Jahre

24–27

  

Schätzung der Nutzungsdauer

24–25

  

Subjektive Richtigkeit 25/1 Vertretbare Schätzung der Nutzungsdauer

25/2

  

Nachträgliche Änderungen der ND

25/3

  

Teil-AHK

26

  

Nachträgliche Erhöhung der AHK

26/1

  

Nachträgliche AHK

26/2

  

Festwerte

27

 

4.3.

Inländische Betriebsstätte

28–37

  

Funktionelle Zuordnung

28–30

  

Verbringung ins Ausland

31

  

Vermietung ins Ausland

32–34

  

Betriebliche Einkünfte

35

  

Vermögensverwaltende GmbH

36

  

Künstler und Sportler

37

 

4.4.

Zuführung zum Betriebs-Vermögen

38-46

  

a)

Anschaffung

38–40

   

Entgeltlicher Erwerb

39

   

Einlage aus dem Privatvermögen

39/1

   

Teilanschaffungskosten

40–40/6

  

b)

Herstellung

41–46

   

Wirtschaftsgut anderer Verkehrsgängigkeit

41

   

Teilherstellungskosten

42

   

Kombination Anschaffung/Herstellung

43

   

Nachträgliche Änderung der Herstellungskosten

44/1

   

Nachträgliche Herstellungskosten

44/2

   

Anschaffungsnah/anschaffungsfern

45

   

Inkrafttreten bezüglich nachträglicher Herstellungskosten

46

5.

Ausgeschlossene Wirtschaftsgüter

 
 

5.1.

Verwendung für investitionsbedingten GFB

48–50/2

  

Wirtschaftsgutbezogener Ausschluss zum iGFB

48

Seite 8

  

Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften

49–50/2

 

5.2.

Sonderform der AfA

 
  

nach § 8

51–52/5

  

Kfz

51/1

  

Gebäude

51/2

  

Mieterinvestitionen

51/3

  

Mieterinvestition in Heizung

51/4

  

Klimafreundliche Heizungsanlagen

52–52/3

  

Photovoltaik

52/4

  

Denkmalgeschützte Gebäude

52/5

 

5.3.

GWG, die gemäß § 13 abgesetzt werden

53

 

5.4.

unkörperliche Wirtschaftsgüter

54–55/4

  

Begünstigter unkörperliche Wirtschaftsgüter

54

  

Firmenwert

55

  

Lizenzen

55/1

  

Strombezugsrecht

55/2

  

Mietrecht

55/3

  

Kurzfristige anderweitige Nutzung

55/4

 

5.5.

Gebrauchte Wirtschaftsgüter

56–57/3

  

Nutzungsbedingter Wertverzehr

56

  

Hergestellte WG

57

  

Herstellung aus gebrauchten Teilen

5/7/1–57/2

  

Generalüberholung

57/3

 

5.6.

Anlagen betreffend fossile Energieträger

58–59/4

  

Parallele zu § 7 Abs 1a

58

  

FETA-Verordnung

59–59/3

  

Möglichkeit der Nutzung fossiler Energie

59/4

6.

Ausschluss für unkörperliche Wirtschaftsgüter

60–69

 

6.1.

Begriff

61

  

Immaterielle Wirtschaftsgüter

61

 

6.2.

Digitalisierung, Ökologisierung Gesundheit

62–65

  

Allgemein

62–63/1

  

Digitalisierung

63/2

  

Gesundheit/Life-Science

63/3

  

Ökologisierung, Anlehnung an FETA-VO

64

  

Kurzfristige anderweitige Nutzung

65

 

6.3.

Entgeltliche Überlassung sowie Erwerb im Konzern

66–67

  

Entgeltliche Überlassung

66

  

Erwerb im Konzern bzw vom Gesellschafter

67

 

6.4.

Selbst hergestellte immaterielle Wirtschaftsgüter

68–69

  

IFB Ausschluss

68

  

Kombination Anschaffung und Herstellung

68/1

  

Ankauf von Software

69

7.

Höhe des IFB

 
 

7.1.

IFB von 10%

 
  

oder 15%

70–72/3

  

Prozentsatz

70

  

VO-Ermächtigung 70/1 Öko-IFB-VO

71–73

  

Geförderte Anlagen

71/1

  

Emissionsfreie Fahrzeuge und Ladestationen

71/2

  

Fahrräder

71/3

  

Verlagerung Güter auf Schiene

71/4

  

Stromerzeugung

71/5

  

Stromspeicherung

71/6

  

Wasserstofferzeugung

71/7

  

Anknüpfung an Förderung

72

  

Plausibilisierung

72/1–72/3

 

7.2.

Bemessungsgrundlagen-Höchstbetrag (AHK von 1.000.000 €)

73–78

  

Höchstbetrag pro Betrieb

73–73/1

  

Rumpfwirtschaftsjahr

74

  

Höchstbetrag im Wirtschaftsjahr 2022/23

75

  

Gesellschaften

76

  

Besonderheit bei Personengesellschaften

76/1

  

Betrieb gewerblicher Art

77

  

Unternehmensgruppe

78

 

7.3.

Höchstbetrag bei Umgründungen

79–83

Seite 9

  

Höchstbetrag bei unterjähriger Umgründung

79

  

Investitionen vor dem Umgründungsstichtag

80

  

Investitionen nach dem Umgründungsstichtag

80/1

  

Sachgründung

80/2

  

Behaltefrist nach Umgründungen

81

  

Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern

82–82/3

  

Zurückbehaltung als Sonderbetriebsvermögen

83

8.

Konzerninterne Vermietung

84

9.

Zeitliche Aspekte des IFB

85

 

9.1.

Wirtschaftsjahr der Investition

85–85/2

  

Jahr der Anschaffung

85–85/1/

  

Herstellung

85/2

 

9.2.

Sonderregelung betreffend den Zeitpunkt der Geltendmachung

86–89

  

a)

Langfristige Herstellung oder Anschaffung Teil-Anschaffung bzw -Herstellung

86–86/1

   

Inkrafttreten bezüglich Teil-AHK

87

  

b)

Nachträgliche (Änderung der) der Anschaffungs-/Herstellungskosten

88–89

10.

Geltendmachung des IFB

91–98

 

Wahlrecht

91

 

Steuererklärung

92

   

Bei Mitunternehmerschaften

93–93/1

  

Geltendmachung nach Rechtskraft

94–95/2

  

Geltendmachung nach Einreichung

96

   

Nachträgliche Aktivierung

97

   

Ausscheiden des WG im Investitionsjahr

98

11.

Nachversteuerung des IFB

 
 

11.1.

Ausscheiden vor Ablauf der Behaltefrist

99–108

  

Veräußerung/Entnahme von WG

99

  

Zu Unrecht gebildeter IFB

100

  

Berechnung der Behaltefrist

101

  

Behaltefrist bei Umgründungen nach UmgrStG

101/1

  

Teil-AHK

102

  

Festwerte

103

  

Mieterinvestitionen 104 Änderungen des Verwendungszwecks

105

  

Nachträgliche AHK und nachträgliche Minderung der AHK

106

  

Höhere Gewalt

107/107/1

  

Behördlicher Eingriff

107/2

  

Ausscheiden des WG im Investitionsjahr

108

 

11.2.

unentgeltliche und entgeltliche Betriebsübertragung

109–111

  

Betriebsübertragung

109

  

Auch ohne Buchwertfortführung

110

  

Veräußerungsgewinn

111

 

11.3.

Verbringung ins Ausland

112–115

  

Verbringung

112

  

Nutzungsüberlassung

112/1–112/2

  

Eigen- und Fremdnutzung

113–114

  

Unentgeltliche Nutzungsüberlassung

114/1

  

Sportler und Künstler

115

12.

Auswirkung des IFB auf die UGB-Bilanz

116–121

 

Außerbilanzielle Geltendmachung

116–117

 

kein Zuschuss

118

 

keine latente Steuer

119

 

Rückstellung für Nachversteuerung

120–121

13.

Verhältnis des IFB zu anderen steuerlichen Regelungen

122–131

Seite 10

 

Teilwertabschreibung und AfA

122

 

Selbst hergestellte unkörperliche WG

123

 

GWG

124

 

Aktivierte Vorauszahlungen

125

 

Forschungsprämie 126 Übertragung stiller Reserven

127

 

Subventionen

128

 

Degressive AfA, beschleunigte Gebäude-Afa

129

 

Investitionsprämie

130

 

Gewinnfreibetrag

131

14.

Übertragung zwischen Mitunternehmerschaft und Gesellschafter

132–137/1

 

Personengesellschaft erwirbt vom Gesellschafter

132

 

Fremdübliches Geschäft zwischen Betrieb des Gesellschafters und Gesellschaft

133

 

Regelung des § 32 Abs 3, Quotenbetrachtung

133/1–135

 

Entnahme aus Gesellschaft

136

 

Entnahme in das Sonderbetriebsvermögen

136/1

 

Übertragung eines Mitunternehmeranteils

137

 

Übertragung eines Mitunternehmeranteils unter Zurückbehaltung von SBV

137/1

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