Ausdrückliche Regelungen über Rückstellungen gab es im
EStG 1988 bis zum StRefG 1993 nur in § 14 in Bezug auf Rückstellungen für
Abfertigungen und Pensionsverpflichtungen (siehe zur historischen Entwicklung der Rückstellungen
Mayr, Rückstellungen, 12 ff). Die Regelungen und Wirkungsweise betreffend Rückstellungen in der Steuerbilanz, insb bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG, ergaben sich bis zum StRefG 1993 sohin nur aus den
allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung iSd § 4 Abs 2 EStG. Das Gesetz sieht für diese Gewinnermittlungsart keine Anwendbarkeit der unternehmensrechtlichen GoB vor. Inhaltliche Unterschiede zwischen der Sichtweise des Handelsrechts und jener der Steuerbilanz bestanden aber in den wesentlichen Bereichen nicht (siehe etwa VwGH 28.3.2000, 94/14/0165; 26.5.2004, 2000/14/0181; 13.4.2005, 2001/13/0122, auch zur Frage eines eigenständigen steuerlichen Rückstellungsbegriffs bereits vor dem StRefG 1993); siehe allerdings unten Tz 13 ff zu einzelnen Unterschieden.