Literatur: Moser, Spezialfragen im Zusammenhang mit der Einführung einer vorzeitigen Absetzung für Abnutzung, SWK 2009, 551; Bodis/Pampel, KGB 2009: Vorzeitige Abschreibung, RdW 2009/189, 239.
vorzeitige Abschreibung
Die vAfA kann in Höhe von 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen werden.