vorheriges Dokument
nächstes Dokument

16. Ausnahmen von der degressiven AfA (Kirchmayr/Geringer)

Kirchmayr/Stefanie21. LfgFebruar 2021

Von der degressiven Absetzung für Abnutzung sind ausgenommen:

Wirtschaftsgüter, für die in § 8 ausdrücklich eine Sonderform der Absetzung für Abnutzung vorgesehen ist, ausgenommen Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!